Montag bis Freitag
10:00Uhr bis 18:00Uhr
Samstag
11:30Uhr bis 18:00Uhr
Sonntag und Feiertags
13:30Uhr bis 18:00Uhr
Stand 03.05.2022 Coronaschutzmaßnahmen
Wir bitten Sie, bei Ihrem Besuch bei uns in der Einrichtung, sich an die geltenden Hygienebestimmungen zu halten.
Sie sind Nicht Geimpft oder Genesen = Sie benötigen einen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden
Sie sind Geimpft = Sie benötigen einen Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden, und Ihren Impfnachweis und Personalausweis
Sie sind Genesen = Sie benötigen einen Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden, und Ihren Genesennachweis und Personalausweis
Der Einlass kann ihnen nur noch mit einer FFP 2 Maske bewilligt werden.
Falls Sie keine Maske haben, können Sie eine an der Zentrale für 2€ erwerben.
Schnelltestzeiten
nur mit Telefonischer anmeldung
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Montag und Freitag in der Zeit zwischen 16:00 Uhr und 18:00 Uhr.
An den Wochenenden in der Zeit zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr.
Besuchsregeln
UNGEIMPFTE BESUCHERINNEN und BESUCHER müssen einen negativen PCR Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Das St. Remigiushaus wird an allen Tagen in der Woche Schnelltests anbieten.
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr.Montag und Freitag in der Zeit zwischen 16:00 Uhr und 18:00 Uhr. An den Wochenenden in der Zeit zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr. Testungen sind nur mit Terminvereinbarung möglich.
Eine durchgängige Testung im Haus an allen Tagen zu jedem Zeitpunkt ist auf Grund der personellen Ressourcen nicht zu gewährleisten.
Wir würden alle Besucherinnen und Besucher, bitten, sich z.B. im Testzentrum am Bayerpark oder anderen Testzentren testen zu lassen.
Hiermit würden sie den Ablauf im Haus deutlich erleichtern.
Weiter haben Sie damit im Rahmen der 2G plus Regelungen (außerhalb) für den gesamten weiteren Ablauf des Tages einen allgemein gültigen Testnachweis.
BewohnerInnen und Mitarbeiter
BewohnerInnen, deren Impfungen oder Genesungen länger als sechs Monate her sind, müssen dreimal die Woche verpflichtend getestet werden.
Die Testung entfällt, nur bei geimpften oder genesenen BewohnerInnen deren letzte Impfung nicht länger als sechs Monate her ist oder die über einen entsprechende Auffrischungsimpfung verfügen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen jetzt wieder verpflichtend dreimal die Woche getestet werden.
Es ist möglich:
BewohnerInnen über verschieden Etagen und Bereiche können sich treffen.
Geimpfte BewohnerInnen können ohne Mund- und Nasenschutz miteinander Kontakt halten.
Besuche durch die eigenen Angehörigen (bis zu fünf Personen) können ohne Mund- und Nasenschutz im eigenen Zimmer stattfinden.
Die Mitnahme von zwei Kindern ist möglich.
Besuche bei den Angehörigen sind möglich.
Es dürfen externe Vortragende wieder ins Haus gelassen werden. Bei den Vorträgen dürfen Angehörige anwesend sein, müssen dann aber aus Rücksicht auf die anderen BewohnerInnen Mund- und Nasenschutz tragen.
BewohnerInnen dürfen mit Mund- und Nasenschutz in Sonnborn einkaufen gehen.
Alle Angehörigen, BetreuerInnen tragen im Haus auf den Verkehrsflächen, Flure, Gemeinschaftsräume u.s.w. FFP 2 Masken, können ihn aber im Zimmer der eigenen Angehörigen ablegen.
Alle MitarbeiterInnen tragen in den Bewohnerzimmern und in den öffentlichen Bereichen FFP 2 Masken.
Kirchenbesuche sind zurzeit weiterhin gestattet
Die Übertragung ins Haus funktioniert, so dass eine Teilnahme an der Messe auch innerhalb des Hauses gewährleistet ist.
Die bisherigen Regelungen zum Zutritt bleiben erhalten. Registrierung und Fieber messen bleiben obligatorisch, bei jedem Besuch, Ein gültiger interner oder externer Schnelltest oder PCR Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, muss bei den vorher beschrieben Personengruppen vorliegen und per Testat nachgewiesen werden.
Der gültige Impfnachweis muss immer vorgelegt und geprüft werden.
Die Besuchszeiten ergeben sich, wie folgt:
An Werktagen 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstags 11:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Sonntags und Feiertags 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Das Ende 18:30 Uhr heißt nicht, dass Sie das Haus bis 18:30 Uhr verlassen haben müssen, sondern, dass Sie nur bis dahin Einlass haben.
Natürlich sind die Türen ab diesem Zeitpunkt geschlossen und Sie müssen absprechen, wie Sie das Haus dann verlassen können.
BewohnerInnen, die nach Hause abgeholt werden oder das Haus zum Einkaufen verlassen, müssen am nächsten und am fünften Tag einen Schnelltest machen.
Diese Regelungen haben nur so lange Gültigkeit, wie es zu keinem Ausbruchsgeschehen im Haus kommt.
Wir versuchen Ihnen Allen, BewohnerInnen, Angehörigen, BetreuerInnen und MitarbeiterInnen soviel Normalität wie möglich zu gewährleisten, müssen aber auch alle Beteiligten so weit es geht schützen.
Deshalb möchte ich Sie auffordern.
Beachten Sie die allgemeinen Hygieneregeln, tragen Sie außerhalb des Hauses, bei Besuchen und Einkäufen immer einen Mund- und Nasenschutz, desinfizieren und waschen Sie die Hände so häufig es geht.
Wenn eben möglich, lassen Sie sich impfen oder eine Auffrischungsimpfung geben, je mehr Menschen geimpft sind, desto einfacher gestaltet sich der Umgang miteinander.
Ich würde Sie bitten auch daran zu denken, dass keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter des St. Remigiushauses etwas für die Umstände kann, unter denen wir zurzeit arbeiten.
Wenn Sie Kritik üben möchten, dann wenden Sie sich bitte an die Verwaltung und rufen mich unter meiner Nummer 0202 2749 153 an.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis.
Mit freundlichem Gruß
Frank Köbbemann
Einrichtungsleiter